Die Aufgaben von SG53 im BayernPortal des Freistaats:
- Beistandschaft; Beantragung
- Berufsbetreuer/-betreuerin; Beantragung der Registrierung
- Betreuung; Informationen
- Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte
- Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
- Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien
- Betreuungswesen; Vollzugshilfe
- Gemeinsame Sorge; Erklärung
- Negativattest; Beantragung
- Pflegschaft; Informationen
- Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
- Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
- Vormundschaft für Minderjährige; Informationen
- Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Unterhaltsansprüche minderjähriger und junger volljähriger (bis Vollendung 21. Lebensjahr) Kinder, Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung und/oder Einrichten einer Beistandschaft für
- Elternteile mit Problemen bzgl. des zu leistenden Unterhalts für minderjährige Kinder/Jugendliche (z. B. Höhe oder Ausbleiben des zu leistenden Unterhalts)
- junge Volljährige (18.-21. Lebensjahr) bzgl. der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber über ihren Eltern(teilen) z. B. wegen Schulbesuch oder Berufsausbildung
Beurkundung Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltspflicht, Sorgeerklärung
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes
- Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern, deren Müttern, jungen Volljährigen oder Sozialleistungsträgern und
- Sorgeerklärungen
müssen beurkundet werden, damit sie rechtswirksam abgegeben sind. Die Beurkundung dieser Erklärungen kann kostenfrei erfolgen.
Betreuungsstelle
- Beratung von bevollmächtigten Personen, Rechtlichen BetreuerInnen sowie BürgerInnen bei Fragen rund um die Themen Rechtliche Betreuung und Vorsorge
- Beratung zur Errichtung von Vollmachten zur Vorsorge und Betreuungsverfügungen; Information zur Patiententenverfügung
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen auf Vollmachten zur Vorsorge und Betreuungsverfügungen (die Zuständigkeit der Notare bleibt unberührt), Gebühr: 10,00 €
(Hinweis: Die Wirkung der Beglaubigung von Vollmachten zur Vorsorge durch die Betreuungsstelle endet mit dem Tod des Vollmachtgebers) - Vollmachten zur Vorsorge, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können gegen eine Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden: vorsorgeregister.de
Pfleg- und Vormundschaften (elterliche Sorge)
- Führung von Amtspfleg- und Amtsvormundschaften bei Entzug der gesamten oder Teilen der elterlichen Sorge
- Beratung von ehrenamtlichen Vormündern/Pflegern